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07. Mai. 2024

Neuer Lehrgang ist buchbar: Kleine Bauvorlagenberechtigung für Meister*innen

Mit der kürzlichen Veröffentlichung der Handwerker-Bauvorlagen-Verordnung NRW stehen die Details zum Erwerb der Kleinen Bauvorlagenberechtigung fest. Die BZB starten als erster Anbieter in NRW die erforderliche Weiterbildung für Meister*innen des Maurer- & Beton- sowie des Zimmererhandwerks.

Der BZB-Lehrgang „Weiterbildung gem. Regelung zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister HandwerkBau-VO NRW“ dient zum Nachweis der erforderlichen Weiterbildung antragsberechtigter Personen, die sich in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlagenberechtigten nach § 67 Absatz 4a der Landesbauordnung 2018 (Handwerker-Bauvorlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen - HandwerkBau-VO NRW) eintragen lassen wollen. 

Somit bieten die BZB als erstes Bildungsinstitut die Weiterbildung für die Zielgruppe der Maurer-, Betonbauer oder Zimmererhandwerks sowie gleichgestellter Personen an. Bereits Ende Juni startet der erste von drei Lehrgängen, die noch in diesem Jahr absolviert werden können. Dabei stehen Interessierten sowohl zwei hybride Teilzeit-Lehrgänge als auch eine Präsenzvariante im Block zur Verfügung.

Termine in der Übersicht:

  • Teilzeit: 28.06. – 02.08.2024 im BZB Krefeld oder Online

  • Vollzeit: 26.08. – 06.09.2024 im BZB Krefeld

  • Teilzeit: 02.10. – 08.11.2024 im BZB Krefeld oder Online


Autor: Bildungszentren des Baugewerbes e.V.

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Unser Seminar zum Thema:

Der Lehrgang dient zum Nachweis der erforderlichen Weiterbildung antragsberechtigter Personen, die sich in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlagenberechtigten der Ingenieurkammer-Bau NRW eintragen lassen wollen.

Termine:

28.06. – 02.08.2024
26.08. – 06.09.2024
02.10. – 08.11.2024

Kürzel:

eBVB

Abschluss:

Teilnahmebescheinigung

Ort:

BZB Krefeld | Online

zum Seminar
Vorschaubild für das Seminar Weiterbildung gem. Regelung zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister HandwerkBau-VO NRW

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